Artgerechte Rinderhaltung

Knospe-Kühe gehören auf die Weide.

Natürlicherweise laufen und grasen Kühe viele Stunden am Tag. Zwischendurch legen sie sich hin und käuen wieder. Wie alle Wiederkäuer fressen sie Gras und Heu.

Artgerecht gehalten, gehören diese Tiere deshalb, sobald dies von der Saison her möglich ist, auf die Weide. Den Winter und die Zeit ums Melken verbringen die Tiere in ihren Ställen. Diese bieten ausreichend Platz, sind hell und mit Einstreu zum angenehmen Liegen versehen. Viele Ställe sind als Laufställe eingerichtet, wo sich die Tiere frei bewegen und auch ins Freie können. Falls ein Stall Anbindehaltung hat, ist der tägliche Auslauf im Laufhof oder auf der Weide umso wichtiger. Kühe und Rinder sind Herdentiere. Deshalb werden sie in Gruppen gehalten.

«Sobald das Gras zu wachsen beginnt, haben meine Kühe nichts mehr im Stall verloren» Daniel Maag, Knospe-Bauer

Die artgerechte Haltung von Kühen und Rindern in den Richtlinien

  • Tiere auf Knospe-Höfen haben regelmässigen Auslauf gemäss den Bestimmungen der RAUS-Verordnung, das heisst konkret mindestens 26 Tage Auslauf auf der Weide während der Vegetationszeit und 13 mal im Monat im Laufhof während des Winters.
  • Artgerechte Fütterung: Kühe, Rinder, Ziegen und Schafe erhalten mindestens 95 Prozent Raufutter (EU-Bio 60 Prozent). Dies entspricht einer artgerechten Ernährung von Wiederkäuern.
  • Vollspaltenböden und vollperforierte Böden im Stall sind verboten.
  • Elektrische Kuhtrainer sind verboten, d.h. Bio-Kühe erhalten keinen Stromschlag, wenn sie nicht an der dafür vorgesehenen Stelle pinkeln oder koten.
  • Keine unnötigen Eingriffe am Tier.
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