Sicherstellung der Qualität in jedem Betrieb, bei jedem Produkt, vom Feld bis zum Teller

Die Qualität der Knospe-Produkte wird durch Prozesse, Kontrollen und mit viel Fachwissen täglich aufs Neue sichergestellt und weiterentwickelt. Damit Bio drin ist wo Bio draufsteht.

Vom Feld zum Teller

Bio Suisse koordiniert und kontrolliert auch die Qualitätssicherung der Knospe-Produkte. So liegt die Anerkennung der Knospe-Betriebe und -Produkte in der Hand von Bio Suisse. Zudem gewährleistet der Verband eine einheitliche Beurteilung von Beanstandungen und Abweichungen. Dazu dienen zum Beispiel jährliche Audits, Schulungen und Koordinationssitzungen mit den Kontrollstellen. Die Kontrolle der Knospe-Betriebe wird durch unabhängige, akkreditierte Kontrollstellen durchgeführt. Kontrolle

Fragen, Definitionen, stetige Weiterentwicklung

Was heisst Gesamtbetrieblichkeit im Detail? Darf ich Tiere von einem konventionellen Hof zukaufen, wenn ich keine Tiere von einem Bio-Hof bekomme? Wie muss ich den Zucker aus Deutschland auf der Schweizer Knospe-Konfitüre deklarieren? Diese und viele andere Detailfragen werden von den Fachleuten der Qualitätssicherung und den zuständigen Gremien beantwortet. Sie erarbeiten auch die Grundlagen für eine einheitliche Auslegung der Richtlinien, etwa der Beurteilung von Rückstandsfällen, dem Einsatz von erlaubten Pflanzenschutzmitteln oder freigegebenen Verarbeitungsprozessen.

Die biologische Landwirtschaft und die Lebensmittelbranche entwickeln sich stetig weiter, weshalb die Richtlinien nicht nur jährlich aktualisiert, sondern auch inhaltlich vertieft und erweitert werden. Neue Produktions- oder Verarbeitungsverfahren kommen dazu, wie zum Beispiel die Insektenzucht und oder die Mikrofiltration. Zum Regelwerk gehören weitere Dokumente wie das Sanktionsreglement, die Betriebsmittel- und Futtermittelliste sowie Merkblätter zu vielen verschiedenen Themen.

Vom Knospe-Rohstoff zum verarbeiteten Knospe-Produkt

Bevor ein Produkt, etwa eine Müslimischung, mit der Knospe in den Handel gelangen kann, sind viele Schritte notwendig. Der Hersteller muss bei Bio Suisse ein Lizenzgesuch stellen und dabei auch die Rezeptur und Verarbeitung offenlegen. Diese werden im Bereich Verarbeitung und Handel auf der Geschäftsstelle von Bio Suisse geprüft:

  • Entsprechen die Rezeptur, die Zutaten und Zusatzstoffe sowie die Verarbeitungsprozesse den Bio Suisse Richtlinien und Weisungen?
  • Wird das Produkt dem Anspruch an schonende Verarbeitung gerecht?
  • Wird die Separierung der Bio-Produkte im Verarbeitungsbetrieb gewährleistet?
  • Wie wird die Rückverfolgbarkeit gesichert?
  • Ist der minimale Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen gewährleistet?

Ist alles erfüllt, muss der Hersteller die Verpackung ebenfalls zur Prüfung vorlegen. Damit gewährleistet Bio Suisse die einheitliche Verwendung der Marke Knospe sowie die Einhaltung der korrekten Deklaration der Zutaten.

Beanstandungen aufnehmen, Qualität sichern und weiterentwickeln

Sie sehen auf einem Bio-Betrieb, dass die Hühner häufig nicht im Auslauf sind. Stimmt da etwas nicht, der tägliche Auslauf ist doch vorgeschrieben? Sie melden Ihre Beobachtung an die Bio Suisse Geschäftsstelle. Fachleute und allenfalls eine unangemeldete Kontrolle gehen dieser Beobachtung, wie auch jeder anderen Beanstandung, individuell nach. Je nach Resultat der Kontrolle erhält der Betrieb eine «Strafe» gemäss dem Sanktionsreglement. Beanstandungen können von allen natürlichen und juristischen Personen gemeldet werden. Anonymen Beanstandungen können wir leider nicht nachgehen.

Zudem initiiert Bio Suisse Projekte und Untersuchungen zugunsten der Qualität von Bio-Produkten, etwa zur Minimierung von Rückständen, zur biologischen Schädlingsbekämpfung in der Lagerhaltung oder zu Einhaltung der Tierschutzvorschriften während des Transports und bei der Schlachtung. Die Resultate werden mit der Branche diskutiert und gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht.

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