Unter dem Namen «Bio Suisse, Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB (Zivilgesetzbuch).
Zweck von Bio Suisse ist die Förderung des biologischen bzw. ökologischen Landbaus als umwelt-, tier- und menschengerechte Anbauweise.
Träger von Bio Suisse sind Einzelmitglieder und Kollektivmitglieder. Einzelmitglieder sind Landwirtschaftsbetriebe aus der Schweiz und Liechtenstein, die mit Bio Suisse einen gültigen Knospe-Produktionsvertrag abgeschlossen haben und einem Kollektivmitglied angehören.
Kollektivmitglieder sind die Mitgliedorganisationen, also regionale, kantonale, überkantonale und nationale Produzent:innen-Organisationen, deren Mitglieder nach den Richtlinien von Bio Suisse oder nach Schweizer Bio-Verordnung produzieren.