Die Ombudsperson für faire Handelsbeziehungen fordert bei Bedarf Informationen und Meinungen von verschiedenen Stellen ein, auf deren Grundlage sie eine Empfehlung aussprechen oder ein Schlichtungsgespräch anberaumen kann.
Sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Handelspartnern, schafft aber mehr Transparenz und unterstützt sie bei der Lösungsfindung. Ihre Empfehlungen tragen dazu bei, dass die Grundsätze des Bio Suisse Verhaltenskodex zum Handel mit Knospe-Produkten anhand konkreter Beispiele veranschaulicht werden.