Mehr Transparenz bei Knospe-Lebensmitteln

Biologisch und nachhaltig vom Feld bis ins Regal. Umfangreiche Richtlinien, unabhängige Kontrollen, Qualitätssicherung- und -Entwicklung stellen diesen hohen Anspruch sicher.

Im Regal steht ein Müesli mit einem Knospe-Label. Können Sie sich darauf verlassen, dass Knospe drin ist, wo Knospe draufsteht?

Zunächst einmal gelten für alle Bio-Produkte klare staatliche Anforderungen: Nur Betriebe, welche die Bio-Verordnung des Bundes einhalten, dürfen Lebensmittel als biologisch ausloben. Bei der Knospe als privatrechtliche Marke kommen zusätzliche und strengere Richtlinien dazu. So werden etwa Knospe-Betriebe gesamtheitlich biologisch geführt und nicht nur in Teilbereichen, es bestehen ausführliche Bestimmungen zu Pflanzenschutz, Tierhaltung und Fütterung. Auch eine umfangreiche Förderung der Biodiversität gehört zum Biolandbau dazu. Ausserdem gibt es Vorgaben für eine besonders schonende Lebensmittelverarbeitung.  

Umfassende Richtlinien und Kontrollen

Die Richtlinien von Bio Suisse umfassen den landwirtschaftlichen Anbau, die Lagerung, Verarbeitung und den Handel für das Inland, und sind auch für internationale Betriebe bindend. Auf allen Stufen sind die Akteur:innen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittelqualität und biologische Lebensmittel sowie der Bio Suisse spezifischen Richtlinien verantwortlich. Unabhängige akkreditierte Kontrollstellen überprüfen vom Feld bis ins Regal die Einhaltung der Richtlinien. Besonderes Augenmerk wird dabei neben der landwirtschaftlichen Produktion auf die Warenflussüberprüfung gelegt.

Bei der Knospe ist drin, was draufsteht

Zurück zum Knospe-Müesli: Bio Suisse garantiert, dass auch das drin ist, was draufsteht. Das sind zu 100 Prozent Knospe-zertifizierte Zutaten. Importierte Rohstoffe sind auf der Verpackung gekennzeichnet. Die Herkunft der importierten Rohstoffe finden Sie auf der Website international.biosuisse.ch.  Für die internationalen Betriebe gelten die gleichwertigen Knospe-Richtlinien wie für Schweizer Betriebe. Die Verarbeitung ist zudem so schonend wie möglich. Welche Verarbeitungsverfahren und Zutaten etwa für Getreideprodukte zugelassen sind, ist in den Richtlinien genauestens produktspezifisch aufgeführt.

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