Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Konservierungsmittel verlängern beispielsweise die Haltbarkeit, Farbstoffe verändern oder verbessern das Aussehen, Geschmacksverstärker beeinflussen den Geschmack und Emulgatoren sowie Verdickungsmittel können die Konsistenz beeinflussen. Wie werden diese Lebensmittelzusatzstoffe bei Knospe-Produkten eingesetzt?
Lebensmittelzusatzstoffe machen viele Produkte länger haltbar, sicherer und attraktiver. Doch was steckt hinter den E-Nummern, die wir auf Verpackungen finden – und warum lässt Bio Suisse nur wenige der über 300 verfügbaren Lebensmittelzusatzstoffe zu?
Was sind Zusatzstoffe?
Die Knospe lässt nur 34 Zusatzstoffe zu
Knospe-Produkte werden aus Knospe-Rohstoffen und -Zutaten hergestellt. Diese Produkte werden möglichst ohne Zusatzstoffe verarbeitet, es sei denn, der Einsatz dieser Stoffe ist technologisch notwendig. Knospe-Produkte sind ausserdem frei von zugesetzten Farb- und Aromastoffen. Auch Vitamine dürfen bei der Verarbeitung von Knospe-Lebensmitteln nicht hinzugefügt werden. Zudem sind chemisch-synthetische Stoffe zur Herstellung von Knospe Produkten untersagt.
Kurz: Hochwertige Knospe-Zutaten, weniger Zusatzstoffe - mehr Geschmack.
Für Bio-Produkte mit der Knospe sind nur 34 Zusatzstoffe zugelassen. Von diesen sind 30 natürlichen Ursprungs (organisch oder mineralisch), d.h. sie kommen in der Natur vor. Die Zusatzstoffe sind produktbezogen zugelassen, sprich: Ist ein Zusatzstoff wie Pektin für ein Produkt wie Süssspeisen und Dessert zugelassen, heisst das nicht automatisch, dass er auch in anderen Produkten verwendet werden darf.
Zum Vergleich: In der konventionellen Lebensmittelproduktion sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Für Bio-Lebensmittel ohne Knospe sind 55 Zusatzstoffe zugelassen.
Geschmack statt Kosmetik: Die Verarbeitungsprinzipien für Knospe-Produkte
Konsument:innen von Produkten mit dem Knospe-Logo können sich darauf verlassen, dass die Lebensmittel hohe Anforderungen erfüllen und zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen können. Die Lebensmittel kommen ohne überflüssige Zusatzstoffe aus und sind möglichst schonend verarbeitet.
Für Knospe-Produkte gelten die folgenden Verarbeitungsprinzipien:
Qualität geht vor
Die Quantität geht nicht auf Kosten der Qualität. Knospe-Lebensmittel sollen schmecken und gesundheitlich wertvoll sein.
Echte Rohstoffe, Zutaten und Produkte
Knospe-Produkte werden aus Knospe-Zutaten hergestellt, die aus Bio-Knospe-Landwirtschaft stammen. Sie sind frei von Farb- und Aromastoffen und werden nicht mit Vitaminen angereichert. Verboten sind ausserdem gentechnisch veränderte Rohstoffe.
Möglichst wenig Extras
Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel werden nur genutzt, wenn sie technologisch notwendig sind und nicht durch eine natürliche Zutat ersetzt werden können. Zum Beispiel wird für die Säuerung bei Kaltgetränken Zitronensäure (E 330) nur dann zugelassen, wenn die Säuerung nicht mit Zitronensaft oder Zitronensaftkonzentrat erfolgen kann. Für die Nutzung gelten produktbezogene Vorschriften.
Schonende Verarbeitung
Wertvolle Rohstoffe sollen erhalten bleiben. Unnötige Verarbeitungsschritte werden vermieden.
Verarbeitung in der Schweiz
Grundsätzlich sollen Knospe-Produkte in der Schweiz verarbeitet werden. Ausnahmen sind erlaubt, wenn es sinnvoll oder notwendig ist – zum Beispiel bei einfachen Verarbeitungsschritten direkt im Ursprungsland der Rohstoffe oder bei Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
Keine Flugtransporte
Für Knospe-Produkte gilt Flugverbot. Eine Ausnahme gilt für Vanille. Für eines der beliebtesten und teuersten Gewürze ist der Transport per Frachtschiff zu riskant – Piraterie ist einer der Gründe dafür.
Keine Täuschung
Knospe-Produkte erfüllen die berechtigten Erwartungen.
Zum Beispiel: Knospe Erdbeer-Joghurt vs. konventioneller Erdbeer-Joghurt
Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt, wie unterschiedlich konventionelle und Bio-Produkte zusammengesetzt sein können. Zum Vergleich stehen hier zwei Erdbeer-Joghurts: einer mit der Knospe und einer aus konventioneller Produktion.
| Knospe Erdbeer-Joghurt | Konventioneller Erdbeer-Joghurt | |
| Zutaten | Vollmilch*, Erdbeeren*, Milchprotein*, Maniokstärke, Zitronensaftkonzentrat* | Milch, Erdbeeren, modifizierte Wachsmaisstärke (E 1142), Randensaftkonzentrat, Zitronensaftkonzentrat, Aroma |
| Verdickungsmittel | Natürliche biologische Stärke aus Maniok | Modifizierte Maisstärke |
| Farbstoff | Nicht zugelassen. Farbe kommt ausschliesslich von den Erdbeeren. | Randensaftkonzentrat verstärkt die rote Farbe. |
| Aroma | Nicht zugelassen. Erdbeergeschmack kommt ausschliesslich von den Erdbeeren. | Aroma verstärkt den Erdbeergeschmack. |
*Knospe-Zutaten
Was macht den Unterschied? Beim Knospe-Joghurt wird nichts vorgetäuscht. Farbe und Geschmack kommen allein aus den Erdbeeren.
Zum Beispiel: Vanilleglace im Vergleich
| Knospe | Konventionell | |
| Zutaten | Rahm*, Vollmilch*, Rohrohrzucker*, Glucosesirup*, Eigelb*, Magermilchpulver*, Milchprotein*, Weizen* Maisstärke*, Vanilleextrakt*, Johannisbrotkernmehl (E 410), Vanillesamen*, Wasser | Magermilch, Rahm, Glucose, Glucosesirup, Zucker, Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E 471), Johannisbrotkernmehl (E 410), Carragen (E 407), Vanilleextrakt, Vanillesamen, Beta-Carotin (E 160a), Stärke |
| Emulgatoren/ Stabilisatoren | Biologisch: Johannisbrotkernmehl (E 410) | Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E 471), Carrageen (E 407), Johannisbrotkernmehl (E 410) |
| Farbstoffe | Nicht zugelassen. Farbe kommt ausschliesslich von der Vanille und vom Eigelb. | Beta-Carotin (E 160a) verstärkt die Farbe. |
| Aroma | Nicht zugelassen. | Wird zugesetzt. |
*Knospe-Zutaten
Was macht den Unterschied?
Die Zutaten: Knospe-Glace besteht ausschliesslich aus hochwertigen biologisch produzierten Knospe-Zutaten und einem natürlichen, biologischen Zusatzstoff. In konventioneller Glace werden konventionelle Zutaten, Farbstoffe und zahlreiche andere konventionelle Zusatzstoffe verwendet.
Was hat es mit E-Nummern auf sich?
Auf Lebensmittelverpackungen sind Zusatzstoffe ausgewiesen: Bezeichnet wird entweder die Funktionsklasse in Kombination mit einer E-Nummer (z.B. Säureregulator E 330) oder die Funktionsklasse zusammen mit der Bezeichnung (z.B. Säureregulator Zitronensäure).
Sämtliche mit E-Nummern gekennzeichneten Zusatzstoffe sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf ihre Sicherheit, sprich auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, und für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Das E steht für Europa. Zusatzstoffe werden in verschiedene Funktionsklassen eingeteilt. Es gibt insgesamt 27 verschiedene Funktionsklassen von Zusatzstoffen.
Zusatzstoffe im Überblick
Farbstoffe verleihen Lebensmitteln eine intensivere Farbe. Beispiele sind Curcumin (E 100) und Cochenille (E 120). Farbstoffe sind in Knospe-Lebensmitteln nicht erlaubt, um Verbraucher:innen nicht zu täuschen. So sieht ein Erdbeer-Joghurt mit der Knospe blasser aus als eines mit vergleichbarem Fruchtanteil und hinzugefügtem Farbstoff.
Konservierungsmittel verhindern das Wachstum von Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzen und verlängern somit die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Beispiele hierfür sind Sorbinsäure (E 200) und Benzoesäure (E 210), die Bio Suisse nicht zulässt. Erlaubt ist dagegen das Haltbarmachen mit natürlicher Zitronensäure, etwa bei Eistee oder Konfitüre.
Emulgatoren ermöglichen das Mischen von üblicherweise nicht mischbaren Flüssigkeiten wie Öl und Wasser. Lecithin (E 322) ist ein häufig verwendeter Emulgator. In Knospe-Mandeldrink darf biologisches Lecithin beispielsweise als Emulgator eingesetzt werden.
Stabilisatoren helfen dabei, die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu bewahren. Carrageen (E 407) beispielsweise stabilisiert Milchproteine in Milchprodukten. Nach den Bio Suisse Richtlinien sind Stabilisatoren für Knospe-Lebensmittel verboten.
Süssstoffe bieten eine süsse Note ohne den Kaloriengehalt von Zucker. Sie sind daher insbesondere in Light-Lebensmitteln und -Getränken zu finden. Steviolglycoside (E 960) sind natürliche Süssstoffe, während Sucralose (E 955) ein synthetischer Süssstoff ist. Für Bio-Produkte mit der Knospe sind Süssstoffe nicht zugelassen.
Geschmacksverstärker intensivieren den Umami-Geschmack von Lebensmitteln. Mononatriumglutamat (E 621) ist ein bekanntes Beispiel, das jedoch bei empfindlichen Personen Unverträglichkeiten hervorrufen kann. Künstlich hergestelltes Glutamat ist bei Bio Suisse nicht zugelassen. Der Geschmack bei Knospe Produkte kommt vom Rohstoff selbst. Hefextrakt ist jedoch erlaubt – darin kommt natürlicherweise auch Glutamat vor. Geschmacksverstärker wie Hefeextrakt werden nur äusserst zurückhaltend eingesetzt.
Verdickungsmittel werden auch als Dickungsmittel oder Bindemittel bezeichnet. Es handelt sich dabei um Stoffe, mit denen Wasser gebunden werden kann. Sie werden Lösungen zugegeben, um deren Viskosität zu erhöhen. In gewissen Knospe-Produkten findet sich beispielsweise das Verdickungsmittel E 410, Johannisbrotkernmehl, welches unter anderem in Desserts und Saucen verwendet wird. Dieses natürliche Verdickungsmittel wird aus den Samen des Johannisbrotbaumes gewonnen und muss bei der Verwendung in Knospe-Produkten biologisch zertifiziert sein.
Geliermittel: Unter den Verdickungsmitteln finden sich auch die sogenannten Geliermittel. Auch sie binden Wasser. Zudem führen sie dazu, dass eine Flüssigkeit geliert. Nach den Bio Suisse Richtlinien dürfen beispielsweise biologisches Agar-Agar und Pektin als Geliermittel verwendet werden. Agar-Agar wird aus Algen gewonnen und Pektin aus den Schalen von Zitrusfrüchten.
Säureregulatoren dienen dazu, den Säuregrad von Lebensmitteln zu verändern, zu stabilisieren oder aufrechtzuerhalten. Sie beeinflussen damit sowohl den Geschmack als auch die Haltbarkeit von Produkten. Ein bekannter Säureregulator ist unter anderem die Zitronensäure (E 330). Dieses Säuerungsmittel kommt in vielen Früchten vor und darf produktspezifisch auch in Knospe-Produkten verwendet werden. Allerdings darf nur die rein mikrobiologische Form verwendet werden.
Überzugsmittel sind Stoffe, die auf die Oberfläche von Lebensmitteln aufgetragen werden. Sie bilden eine schützende oder glänzende Schicht, verhindern Feuchtigkeitsverlust, verlängern die Haltbarkeit und verbessern das Erscheinungsbild. Ein Beispiel ist Carnaubawachs (E 903), das aus den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme gewonnen wird. Es ist als Überzugsmittel für Gelee- und Gummizuckerwaren mit dem Knospe-Label zugelassen. Synthetische Überzugsmittel sind in Knospe-Produkten hingegen verboten.
Zum Beispiel: Fruchtgummi konventionell vs. Knospe
| Knospe | Konventionell | |
| Zutaten | Glukosesirup*, Zucker*, Wasser, Speisegelatine, Fruchtsaftkonzentrate* (Zitrone*, Orange*, Himbeere*, Erdbeere*), Gelatine*, Zitronensäure (E 330), Orangenöl*, Zitronenöl*, Überzugsmittel (E 903) | Glukosesirup, Zucker, Wasser, Traubensaft aus Konzentrat, Gelatine, Zitronensäure (E 330), Pektin (E 440), Kurkumin (E100), Chlorophyllin (E 141), Capsanthin (160c), Schwarzkarottensaftkonzentrat, Aroma, Überzugsmittel Carnaubawachs (E 903) |
| Säureregulator | Zitronensäure (E330) | Zitronensäure (E330) |
| Verdickungsmittel | Biologische Gelatine | Pektin (E440), Gelatine |
| Farbstoffe | Nicht zugelassen. | Kurkumin (E100), Chlorophyllin (E 141), Capsanthin (160c) |
| Überzugsmittel | Biologisches Carnaubawachs (E 903) | Carnaubawachs (E 903) |
| Aroma | Nicht zugelassen. | Aroma wird zugesetzt. |
*Knospe-Zutaten
Der Unterschied: Knospe setzt auf Fruchtsaftkonzentrate und natürliche Knospe-Zitrusschalenöle. Farbe und Aromastoffe werden nicht zugegeben.
Ja. Weltweit verzichten die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern sowie die Verarbeiter von Bio-Produkten auf die Verwendung gentechnisch veränderter Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Auch Zusatzstoffe wie Vitamine und Enzyme, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt worden sind, und beispielsweise in der Schweizer Futtermittel- und Lebensmittelbranche breiten Einsatz finden, sind in der Knospe-Produktion verboten. Der Ausschluss der Gentechnik wird bei Bio-Produkten mit der Bio Suisse Knospe in der ganzen Warenkette kontrolliert.
«Schonende Verarbeitung» heisst: Die Verarbeiter von Knospe-Produkten müssen jeweils das schonendste technische Verarbeitungsverfahren anwenden. Unnötige Verarbeitungsschritte sind nicht erlaubt. So darf etwa ein Apfel- oder Orangensaft mit der Bio Suisse Knospe nicht konzentriert und wieder rückverdünnt werden. Weiter dürfen die Produkte nur mit so viel Wärme und Druck behandelt werden, wie für den sicheren Umgang mit dem Lebensmittel nötig ist. So ist etwa das Hochpasteurisieren der Milch verboten. Zusatzstoffe dürfen in einem Bio-Produkt mit der Bio Suisse Knospe nur eingesetzt werden, wenn es anders nicht hergestellt werden kann. Bei der Bio Suisse Knospe sind nur rund 46 von 400 Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen zugelassen und auch diese nur produktspezifisch. Der Zusatz von künstlichen und auch natürlichen Aromen ist generell verboten, genauso wie die chemische Verarbeitung und Bestrahlung und die Mikrowellen-Behandlung.
Ziel der «besonders schonende Verarbeitung» ist es, die Natürlichkeit und Authentizität der Bio-Produkte mit der Bio Suisse Knospe zu erhalten. So schmeckt ein Knospe-Erdbeerjoghurt nur nach den darin enthaltenen Erdbeeren. Auch die Farbe des Joghurts widerspiegelt den wahren Fruchtgehalt. Denn auch auf natürliche Farbstoffe wie Randensaft verzichten die Verarbeiter mit der Bio Suisse Knospe. Nicht zuletzt schützt die Knospe von Bio Suisse mit ihren strengen Vorschriften in der Verarbeitung auch die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung.
Nitritpökelsalz ist ein Gemisch aus Speisesalz und maximal 0,6 Prozent Natriumnitrit (E 250) oder E 252 Kaliumnitrat. Es wird Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnissen zugesetzt, um die Haltbarkeit zu verbessern, die rote Farbe von Fleisch zu erhalten und ein charakteristisches Pökelaroma zu erzeugen. Gemäss unseren Richtlinien ist E 250 Natriumnitrit nur als Nitritpökelsalz und E 252 Kaliumnitrat nur für Rohpökelware und Rohwurstwaren erlaubt. Bei beiden Zusatzstoffen beschränkt Bio Suisse die Einsatzmenge stärker als die Lebensmittelverordnung.
Bio Suisse toleriert Zusatzstoffe nur dort, wo es sie wirklich braucht. Sie müssen natürlichen Ursprungs sein, dürfen den Konsumenten nicht täuschen und seine Gesundheit nicht gefährden.
Sicherheit und Hygiene stehen bei der Verarbeitung von frischem Fleisch zu haltbaren Wurstwaren an erster Stelle. Nitritpökelsalz wirkt konservierend und tötet Bakterien ab. Die zugelassenen Mengen an Nitrit sind so tief, dass sie kein Risiko darstellen. Der Wegfall der konservierenden Wirkung von Pökelsalz stellt dagegen ein gesundheitliches Risiko dar (Botulismus, Salmonellen, Listerien). Botulismus etwa ist eine lebensbedrohliche Vergiftung, die durch Bakterien hervorgerufen wird.
Gepökelte Wurstwaren werden in der Schweiz seit Jahrhunderten traditionell hergestellt. Der natürliche Stoff Nitrit bewirkt neben der längeren Haltbarkeit den typischen Pökelgeschmack sowie eine leichte Rötung des Fleischs. Werden solche traditionellen Produkte (Bsp. Mostbröckli, Bündnerfleisch) ohne Pökelsalz hergestellt, haben die Produkte eine blasse Farbe und einen weniger intensiven Geschmack. Rückmeldungen von Metzgereien zeigen, dass die nicht gepökelten Produkte Akzeptanzprobleme haben.
Das im Pökelsalz enthaltene Nitrit kann mit Aminen (Eiweissstoffen) sogenannte Nitrosamine bilden. Diese haben sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen. Für den Menschen werden Nitrosamine derzeit als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Ein massvoller Wurstkonsum stellt aber keine gesundheitliche Gefährdung dar. Etwa drei bis zehn Prozent der gesamten Nitritbelastung des menschlichen Körpers stammen aus dem Verzehr gepökelter Fleischerzeugnisse. Der grösste Teil entsteht aus Nitrat, das wir vorwiegend über Gemüse und Wasser aufnehmen oder wird im menschlichen Körper selbst produziert. Temperaturen über 170–185 °C fördern die Nitrosaminbildung. Gepökelte Lebensmittel sollten daher nicht gebraten, gegrillt oder frittiert werden.
Zusatzstoffe mit E-Nummern sind nicht pauschal künstlich und ungesund. Es gibt auch natürliche Zusatzstoffe, die eine E-Nummer haben, wie z.B. Apfelpektin (E 440), Kohlendioxid (E 290), Agar Agar (E 406) oder Carnabauwachs (E 903).
Zusatzstoffe dienen sowohl in der handwerklichen wie in der industriellen Verarbeitung dazu, eine gewünschte Haltbarkeit, Qualität oder Konsistenz eines Produktes zu erhalten: zum Beispiel die Gelierung einer Fruchtmasse mit Hilfe von Gelierzucker oder Pektinen.
Generell gilt bei Bio-Produkten mit der Bio Suisse Knospe das Prinzip, so wenige Zusätze wie möglich zu verwenden. Zudem müssen die Zusatzstoffe natürlichen Ursprungs sein und – sofern verfügbar – aus biologischer Produktion stammen. Bei Bio-Produkten mit der Bio Suisse Knospe sind Zusatzstoffe für die Verarbeitung nicht generell, sondern nur produktspezifisch erlaubt. Ist ein Produkt auch ohne einen bestimmten Zusatzstoff in guter Qualität herstellbar, so schreibt Bio Suisse vor, dass es ohne Zusatzstoff hergestellt werden muss.
Vitaminisierung, Farb- und Aromastoffe sind bei Bio-Produkten mit der Bio Suisse Knospe vollständig ausgeschlossen (unabhängig davon, ob sie chemisch-synthetischer oder natürlicher Qualität sind). Ebenso sind chemische Verarbeitung, Bestrahlung, Mikrowellen-Behandlung und gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe nicht erlaubt.
Die gesetzliche Zulassung von Enzymen in Bio-Brot ist in der Bio-Verordnung verankert. Bei Bio Suisse sind im Brot nur solche Enzyme zugelassen, die auch im Getreide natürlicherweise vorkommen – zum Beispiel Amylasen, die Stärke spalten. Jede Brotrezeptur wird vor der Vergabe der Bio Suisse Knospe umfassend geprüft. Ob die Zugabe von Zusatzstoffen oder Verarbeitungshilfsstoffen notwendig ist, wird so individuell von Fachpersonen bestimmt.
Dass bei Bio-Broten ohne Knospe oder konventionellen Broten selten Enzyme auf der Zutatenliste zu finden sind, hat eine einfache Begründung: Diese Hilfsstoffe müssen von Gesetzes wegen nicht deklariert werden, da sie im Endprodukt nicht mehr spezifisch wirksam sind. Bio Suisse hat sich aber dafür entschieden, die Enzyme immer in der Zutatenliste von Bio-Produkten mit der Bio Suisse Knospe aufzuführen – für eine möglichst grosse Transparenz.
Die Richtlinien von Bio Suisse erlauben bei Bio-Wein den Zusatz von Schwefeldioxid bis zu einem Gesamtgehalt von 100 bis 170 mg/l. Dieser ist abhängig von der Zuckermenge und Weinsorte. Zu beachten ist, das Sulfit schon natürlich im Wein vorkommt, da es auch durch den Stoffwechsel der Hefen gebildet wird. Schwefeldioxid wird dem Wein beigegeben, um unerwünschte Bakterienaktivitäten zu verhindern, die der Qualität und dem Geschmack abträglich wären.
Falls Sie einen Wein suchen, die nur durch Spontangärung durch die eigenen Hefen und mit möglichst wenig Schwefel hergestellt werden - so genannten Naturwein - erkundigen Sie sich im Bio-Fachhandel nach den entsprechenden Produkten.
Der künstlich hergestellte Geschmacksverstärker Glutamat ist in Bio-Produkten nicht erlaubt. Hefeextrakt, der Glutamat enthält, ist hingegen zugelassen. Warum? Glutamat kommt in vielen Lebensmitteln von Natur aus vor, zum Beispiel in Gemüse, Milch und Soja. Fermentierte Lebensmittel enthalten durch den Eiweissabbau etwas mehr Glutamat als das Ausgangsprodukt: Käse mehr als Milch, Sojasauce mehr als Soja und Hefeextrakt mehr als Hefe.