Die Frist für die Einsprache zu den geplanten Weisungsänderungen 2024 ist abgelaufen (15.07. - 12.09.2023, 60 Tage). Bei folgenden Kapiteln ist mit mindestens drei Einsprachen ein Rekurs zustande gekommen:
- Bedingungen für den Einsatz von nichtbiologischem Vermehrungsmaterial (2.2.3.3)
- Zäune und Einfriedungen (4.1.2.1)
- Ziegen: Haltung / Aufstallung und Stallmasse/ Auslauf (5.3.1/5.3.1.1/5.3.1.2)
- Mastgeflügel: Ställe und Herdengrösse / Aussenklimabereich / Weide (5.5.6.3 / 5.5.6.8 / 5.5.6.9)
Im Oktober werden Gespräche mit den Rekurrent:innen organisiert, mit dem Ziel, zu einer Einigung zum weiteren Vorgehen zu kommen. An der Präsident:innenkonferenz wird ebenfalls über den Stand der Dinge informiert.