Die Einsprachefrist zu den geplanten Weisungsänderungen der Richtlinien 2025 endete am 12. September 2024. Bei den unten aufgeführten Artikeln im Teil II und III der Richtlinien kamen mit mindestens drei Einsprachen Rekurse zustande.
Am 18. Oktober fand ein Einigungsgespräch mit allen Rekurrenten statt, in dessen Folge gewisse Einsprachen zurückgezogen wurden. Nachfolgend ein Überblick zum aktuellen Stand der jeweiligen Weisungen:
Teil II:
- 4.1.4 - Schlachtung (Tierhaltung):
Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt. - 4.1.5 - Tiertransporte durch nicht gewerbsmässige Fahrer (Tierhaltung):
Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt. - 5.5.6.3 - Ställe und Herdengrösse (Mastgeflügel):
Bei der Mehrheit der Einsprachen handelte es sich um Änderungsanträge zu anderen Themen. Lediglich eine Einsprache betraf die inhaltliche Anpassung direkt. Die Anpassung tritt somit in Kraft. - 5.8.6 - Futter (Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse):
Zwei Einsprachen wurden zurückgezogen, sodass nur noch zwei Einsprachen verbleiben. Die Anpassung tritt somit in Kraft. - 5.8.10 - Eigenschaften der Bienenstöcke:
Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt.
Teil III:
- 4.1.3 - Schlachtung (Allgemeine Anforderungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen):
Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt.
Die Themen, die nicht in Kraft gesetzt werden konnten, sowie die eingereichten Änderungsanträge in den Bereichen Mastgeflügel und Bienenhaltung werden von den zuständigen Fachpersonen und Markenkommissionen weiter bearbeitet. Die betroffenen Mitgliedorganisationen werden in den Überarbeitungsprozess eingebunden.