Inkraftsetzungen mit Einspracherecht

Update zu den Einsprachen Inkraftsetzung Weisungen 2025

Die Einsprachefrist zu den geplanten Weisungsänderungen der Richtlinien 2025 endete am 12. September 2024. Bei den unten aufgeführten Artikeln im Teil II und III der Richtlinien kamen mit mindestens drei Einsprachen Rekurse zustande.

Am 18. Oktober fand ein Einigungsgespräch mit allen Rekurrenten statt, in dessen Folge gewisse Einsprachen zurückgezogen wurden. Nachfolgend ein Überblick zum aktuellen Stand der jeweiligen Weisungen:

Teil II:

  • 4.1.4 - Schlachtung (Tierhaltung):
    Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt. 
  • 4.1.5 - Tiertransporte durch nicht gewerbsmässige Fahrer (Tierhaltung):
    Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt.
  • 5.5.6.3 - Ställe und Herdengrösse (Mastgeflügel):
    Bei der Mehrheit der Einsprachen handelte es sich um Änderungsanträge zu anderen Themen. Lediglich eine Einsprache betraf die inhaltliche Anpassung direkt. Die Anpassung tritt somit in Kraft.
  • 5.8.6 - Futter (Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse):
    Zwei Einsprachen wurden zurückgezogen, sodass nur noch zwei Einsprachen verbleiben. Die Anpassung tritt somit in Kraft. 
  • 5.8.10 - Eigenschaften der Bienenstöcke:
    Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt.

Teil III:

  • 4.1.3 - Schlachtung (Allgemeine Anforderungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen):
    Einsprachen wurden nicht zurückgezogen. Anpassung wird nicht in Kraft gesetzt.

Die Themen, die nicht in Kraft gesetzt werden konnten, sowie die eingereichten Änderungsanträge in den Bereichen Mastgeflügel und Bienenhaltung werden von den zuständigen Fachpersonen und Markenkommissionen weiter bearbeitet. Die betroffenen Mitgliedorganisationen werden in den Überarbeitungsprozess eingebunden.

Inkraftsetzung der Weisungsänderungen für 2025

Das Bio Suisse Qualitätsgremium setzt die neuen und geänderten Weisungen in den Bio Suisse Richtlinien per 1. Januar 2025 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der geänderten Kapitel ist im Formular zur Einsprache zu finden.

Hinweise zur Handhabung der Inkraftsetzungsdokumente

Mitgeltende Anhänge zu den Bio Suisse Richtlinien

Einsprache gegen die Inkraftsetzung der Weisungen vom 15. Juli 2024

Einsprachen können vorzugsweise per Mail bis am 12. September 2024 an verband@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch eingereicht werden.

Postalisch: Verbandsmanagement / Gestion de la fédération Bio Suisse, Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel


Wie entstehen Weisungsänderungen?

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