Damit alle in dieser sehr herausfordernden Situation gut informiert sind, folgt eine Zusammenstellung mit neu beschlossenen sowie weiterhin gültigen Massnahmen:
Viele Betriebe sind nach wie vor in einer prekären und sehr belastenden Situation. Bio Suisse hat daher den Austausch mit den Behörden, Branchen und Mitgliedorganisationen weiter intensiviert. Zudem sind wir in engem Austausch mit den Marktpartnern. Wir thematisieren den starken Anstieg der Produktionskosten und kämpfen dafür, dass der Handel möglichst viel Knospe-Ware zu einem guten Preis abnimmt.
Zukäufe von nicht Schweizer Knospe Futter
Für jegliche Zukäufe von nicht Schweizer Knospe Futter (CH Bio, EU Bio, konventionell) braucht es nach wie vor eine Ausnahmebewilligung. Dabei ist folgendes einzuhalten:
- Die Ausnahmeregelungen gelten nur für Ernteprodukte von Dauer- und Kunstwiesen sowie für Zwischenfutter von Ackerflächen.
- Konventionelle Ackerkulturen wie Mais sind nicht erlaubt für die Fütterung.
- Gemessen am Gesamtjahresbedarf dürfen maximal 20 Prozent konventionelles Raufutter eingesetzt werden.
- Die übrigen Anteile der bewilligten Zukäufe müssen aus biologischer Produktion stammen (z.B. EU-Bio-Qualität). Bei Ausschöpfung der maximal 50 Prozent entspricht dies mindestens 30 Prozent des Gesamtjahresbedarfs.
- Das bewilligte Futter kann aus dem Inland oder Ausland stammen.
Ab sofort dürfen alle Raufutterverzehrer auf konventionellen Weiden grasen. Dies im Rahmen der erlaubten 20 Prozent Zufütterung von konventionellem Futter.
Ausnahmebewilligungen
Ausnahmebewilligungen: Für eine Bewilligung müssen Produzent:innen aktuell das ausgefüllte Formular bei ihrer Zertifizierungsstelle einreichen – zu einem aktuell reduzierten Preis von CHF 50.-
Für Betriebe, die für ihre Ausnahmebewilligung seit dem 24. Juni den normalen Tarif bezahlt haben (ca. CHF 100.-), übernimmt Bio Suisse die Preis-Differenz. Für die Rückzahlung müssen Betriebe zwingend eine Kopie der bezahlten Rechnung der Zertifizierungsstellen, sowie einen Einzahlungsschein an finance@bio-suisse.ch schicken.
Warum braucht es eine Ausnahmebewilligung?
Die Ausnahmebewilligung unterstreicht die hohe Glaubwürdigkeit der Knospe, und die Kontrollstellen kennen die effektiv bewilligte Menge. Die Betriebe haben dadurch die Garantie, dass die Berechnung der bewilligten Zukaufmenge stimmt und es bei der Kontrolle im Jahr 2027 keine Schwierigkeiten gibt.
Liquidität
Viele Betriebe sind finanziell am Limit. Damit sie Futterzukäufe tätigen können, helfen die Kantone mit Stundungen von Krediten, Betriebshilfen oder Investitionskrediten.
Solidarität und überbetriebliche Zusammenarbeit
Wir möchten bei dieser Gelegenheit noch einmal an die Solidarität und die überbetriebliche Zusammenarbeit aufrufen:
Betriebe mit ausreichend Futterreserven sollen verfügbares Raufutter auf Biomondo ausschreiben.
Hier gehts zur Bio-Futterhändler-Liste
Zudem können auch viehlose Betriebe Kunstwiesen oder Zwischenfutter, die nicht für den Eigenbedarf benötigt werden, an viehhaltende Betriebe abgeben und, wo möglich, neu ansäen.
Merkblatt: Tipps im Umgang mit der Trockenheit
AGFF, HAFL, FIBL und Bio Suisse haben gemeinsam Empfehlungen für die Praxis erstellt. In diesem Merkblatt findet ihr Tipps und Anleitungen, was ihr in den kommenden Wochen anbautechnisch auf euren Betrieben machen könnt. Zum Merkblatt auf ba.ch
Derzeit laufen Vorbereitungen für ein Webinar zum Thema «Trockenheit im Grünland: Empfehlungen für die Praxis». An diesem können alle interessierten Produzent:innen teilnehmen. Eine Einladung folgt.
Nützliche Links
Hier weitere nützliche Links, die euch in dieser Notsituation zusätzliche helfen und unterstützen sollen:
Bioaktuell.ch mit Artikeln und Reportagen zum Thema Trockenheit
BLW mit gezielten Massnahmen, die Landwirtschaftsbetriebe zu unterstützen
Biomondo
SBV: Medienmitteilung «Spenden für existenzbedrohte Härtefälle»
Psychologische Unterstützung
Psychische Belastungen müssen nicht alleine getragen werden. In mehreren Kantonen gibt es vertrauliche Anlaufstellen für Betroffene und ihre Angehörigen. In akuten Krisen sollten sich Betroffene direkt an eine Ärztin oder einen Arzt, eine psychiatrische Klinik oder den Notruf 144 wenden.
Hilfe bei Ausweglosigkeit: In Krisensituationen müssen psychische Belastungen nicht allein getragen werden. Das Bäuerliche Sorgentelefon und die Dargebotene Hand helfen weiter.
Bäuerliches Sorgentelefon
Mo., 8:15–12:00 Uhr, Di., 13:00–17:00 Uhr, Do., 18:00–22:00 Uhr
+41 41 820 02 15 (Festnetztarif)
info@baeuerliches-sorgentelefon.ch
www.baeuerliches-sorgentelefon.ch
Nützliche Adressen für Bauernfamilien in Notlagen
Das kommende Bioaktuell-Magazin widmet dem Thema psychische und physische Gesundheit einen ganzen Schwerpunkt (Nr. 7/26, erscheint am 28. August 2026), mit zusätzlichen Onlineartikeln.
Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert.
Bei Fragen hilft auch das Team Landwirtschaft gerne weiter.
Tel: 061 204 66 05
landwirtschaft@bio-suisse.ch