Die Verwendung chemisch-synthetischer und im Biolandbau nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel (inkl.
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und aus und durch diese hergestellten Erzeugnisse) ist verboten. Leere Gebinde von unerlaubten Pflanzenschutzmitteln dürfen nicht auf dem Bio-Betrieb vorhanden sein.
Weitere Informationen: Teil II, Art. 2.6.3