Die Grossraubtiere (Wolf, Luchs und Bär) waren einst in der Schweiz weit verbreitet und Bestandteil des Ökosystems. Sie wurden im 19. Jahrhundert in der Schweiz ausgerottet.
Die Berner Konvention von 1982 verpflichtete die Schweiz
- wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten.
- insbesondere die Arten und Lebensräume, deren Schutz die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert
- eine solche Zusammenarbeit zu fördern.
- gegenüber gefährdeten und empfindlichen Arten besonders aufmerksam zu sein.
Das Jagdgesetz von 1986 nahm diese Anliegen für die Grossraubtiere auf. Es wurde seinerzeit mit überwältigendem Mehr angenommen. «Schutz, Regulierung, Jagd» hat sich als Konzept bewährt.