Fragen und Antworten (FAQ)

Rund um die Ackerbauoffensive von Bio Suisse und die Umstellung auf die Knospe gibt es grundlegende Fragen. Finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für Ölsaaten, Zuckerrüben, spezielle Ackerkulturen (inkl. Speisehafer) sowie Umstellungsmahlweizen ist ein Abnahmevertrag zwingend. Für alle Kulturen wird vor jeder Aussaat eine Absprache mit den Abnehmer:innen unbedingt empfohlen. 

Während der Umstellung werden für Futterweizen, Körnermais, Körnerleguminosen zu Futterzwecken und Raufutter die Vollknospe-Preise ausbezahlt. Für Mahlweizen, HO-Sonnenblumen und Zuckerrüben gelten Preise, die fast auf dem Niveau der Vollknospe-Preise sind.  

Für die restlichen Futtergetreide (Triticale, Gerste, Futterhafer, Futterroggen) gilt eine eingeschränkte Vermarktung. Heisst: Es wird hier in einem ersten Schritt nur der konventionelle Preis ausgezahlt. Nach Auswertung der Erntesituation wird entschieden, ob für die einzelnen Kulturen der Knospe-Richtpreis ausbezahlt werden kann. In den vergangenen Jahren war es immer so, dass für das gesamte Umstellungsgetreide der Knospe-Richtpreis zum Zug kam. 

Weitere Infos finden Sie hier.

Es gibt verschiedene produktgebundene Branchenbeiträge. Ein Teil entspricht denen in der konventionellen Produktion.

Daneben gibt es zwei bio-spezifische Beiträge: 

  • Beitrag für Bio-Sortenversuche für Brotgetreide 
  • Beitrag zur Förderung von Knospe-Körnerleguminosen zu Futterzwecken 

Die Übersicht aller aktuellen Beträge finden Sie hier zusammengestellt.

Auf Futtergetreide wird CHF 1.50/dt zurückbehalten. Dieser Betrag wird auf dem Futtergetreide erhoben und als Förderbeiträge auf die Körnerleguminosen zu Futterzwecken umgelagert (Soja, Lupinen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen). 

Die produktgebundenen Branchenbeiträge gelten gleichermassen für Umstellungsware. 

Die Übernahmebedingungen von Bio Suisse definieren in manchen Bereichen andere Qualitätsparameter als swiss granum. Dies ist bspw. beim Proteinzahlungssystem beim Mahlweizen der Fall.

Die Übernahmebedingungen von Bio Suisse können hier abgerufen werden:  

Brotgetreide

Futtergetreide

Es gibt ein breites Netz an Annahmestellen für Biokulturen. Diese nehmen aber in der Regel nicht alle Kulturen an, insbesondere speziellere Kulturen oder Qualitäten (bspw. Umstellungsgetreide). Wichtig ist vor der Aussaat, die Abnahme der Ware zu klären.

Eine Liste der Annahmestellen gibt es hier.

Vor jeder Umstellung muss die Marktsituation und die Abnahme der tierischen Produkte in der Region genau geprüft werden. Bei gewissen Produkten gibt es noch Einstiegschancen wie etwa Rindfleisch aus Weidemast, Poulet oder Milch für Käse. In anderen Märkten wie Eier und Schweinefleisch können aktuell keine neuen Produzent:innen einsteigen.

Weitere Informationen zu möglichen Abnehmern finden Sie hier.

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