Stellungnahme zu den Vorwürfen in den Medien

Stellungnahme zu den Vorwürfen im Artikel «Biobauer spritzt heimlich Gift: Konsumenten erhalten nicht immer, was ihnen das Knospen-Label verspricht», erschienen bei CH-Media am Dienstag, 18.06.2024

Die Knospe von Bio Suisse verdient das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Und sie hat es. Das zeigen auch unabhängige Umfragen. Das Urteil betrifft einen der wenigen Einzelfälle, in denen Verstösse festgestellt werden. Aus unserer Sicht besteht kein grundsätzliches Problem, aber wir nehmen das Urteil sehr ernst und prüfen, ob wir den Fall auf dieser Basis neu beurteilen.

Das höchste Gut der Knospe von Bio Suisse ist das Vertrauen: Betriebe, die nach unseren Richtlinien produzieren, werden mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft und zertifiziert. Dabei werden bei nur ca. 0,1 % der über 7'500 jährlichen Kontrollen Verstösse gegen unsere Richtlinien festgestellt, die eine Aberkennung zur Folge haben. Ein erfreulicher Wert, der bestätigt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten der Knospe vertrauen dürfen. Und das tun sie auch: Der Pro-Kopf-Bio-Konsum in der Schweiz war auch im vergangenen Jahr der höchste in ganz Europa.

Die Vorwürfe, die im publizierten Artikel erhoben werden, betreffen mehrheitlich einen konkreten Einzelfall im Kanton Aargau. Diesen Fall nehmen wir sehr ernst, weil er mit der bio.inspecta AG eine juristisch und organisatorisch unabhängige Kontrollstelle betrifft, mit der wir oft eng zusammenarbeiten. Nachdem die bio.inspecta AG vom zuständigen Departement über den Verdacht auf Herbizid-Einsatz informiert wurde, wurde dem betroffenen Betrieb umgehend ein Vorbescheid betreffend eine allfällige Aberkennung des Zertifikats zugestellt und es wurde eine ausserordentliche Zusatzkontrolle veranlasst. Da verschiedene Kontrollstellen unterschiedliche Testverfahren verwenden, wurden die Proben der Zusatzkontrolle von einem unabhängigen und spezialisierten Institut mit den Proben des kantonalen Departements verglichen. Das untersuchende Labor konnte keine eindeutige Ursache für die Rückstände identifizieren und somit keinen mutwilligen Einsatz von Herbiziden beweisen, weshalb die bio.inspecta AG von einer Aberkennung des Betriebes absah, jedoch weitere zeitnahe und regelmässige Zusatzkontrollen ankündigte.

Die gerichtlichen Instanzen kamen in ihren Untersuchungen zu einem anderen Schluss, weshalb nun ein Urteil über den Verstoss gegen die Bio-Verordnung vorliegt. Wir nehmen die Hinweise in den Gerichtsurteilen ernst und werden, auf dieser Basis allenfalls eine Neubeurteilung durchführen. Grundsätzlich vertrauen wir unseren Kontrollstellen und sehen keine grundlegende Problematik in unserem bewährten Vorgehen und Kontrollverfahren.

20. Juni 2024
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