Unsere wichtigsten Grundsätze sind:
ALLE LANDWIRTSCHAFTLICHEN ZUTATEN AUS ANERKANNT BIOLOGISCHEM LANDBAU
Für die Herstellung von Knospe-Produkten stammen die landwirtschaftlichen Rohstoffe grundsätzlich aus anerkannt biologischem Landbau. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sind aber klar definiert.SCHONENDE VERARBEITUNG
Knospe-Produkte werden schonend hergestellt. Eine unnötige Verarbeitung ist nicht zugelassen. Die chemische Verarbeitung sowie Bestrahlung und Mikrowellen-Behandlung sind ausgeschlossen.MINIMALER EINSATZ VON ZUSATZ- UND VERARBEITUNGSHILFSSTOFFEN
Auf die Verwendung von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen wird, wenn immer möglich, verzichtet; es sei denn, der Einsatz dieser Stoffe ist technologisch unabdingbar. Die Stoffe müssen natürlichen Ursprungs sein, hergestellt ohne Anwendung von Gentechnologie.Die für die Verarbeitung von Knospe-Produkten in Frage kommenden Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe sind im Anhang 3 der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) Teile A und B aufgeführt. Die Zulassung durch Bio Suisse erfolgt produktspezifisch.