"BIO GOURMET KNOSPE" - DIE QUALITÄTSPRÄMIERUNG
Mit der "Bio Gourmet Knospe" zeichnet Bio Suisse Produkte aus, die den Konsumentinnen und Konsumenten den höchsten geschmacklichen Genuss garantieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
EINGESCHRÄNKTE BEWILLIGUNG VON AUFWENDIGEN VERPACKUNGEN (OVERPACKAGING) - KLEINVERPACKUNGEN
Gemäss Bio Suisse Richtlinien 1.9.2 sind aufwendige Verpackungen (Overpackaging) zu unterlassen.
Damit sind insbesondere Kleinverpackungen gemeint, weil deren Verpackungsoberfläche im Vergleich zur Lebensmittelmenge (Füllvolumen) höher ist im Vergleich zu Verpackungen mit mehr Füllvolumen.
Welche Entscheide gibt es dazu von der Markenkommission Verarbeitung & Handel und was heisst das nun für Knospe-Produkte-Verpackungen? PDF 123 KB
RÜCKSTÄNDE VON ETHYLENOXID
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 30. Oktober 2020 über Befunde von Ethylenoxid in Sesamsamen aus Indien und die zu treffenden Massnahmen informiert. Nach der "Weisung 2020/3: Massnahmen bei Sesamsamen mit Ursprung in Indien" dürfen Sesamsamen, bei denen der Rückstandshöchstgehalt gemäss der "Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH)" von 0.05 mg/kg für Ethylenoxid überschritten wird, zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht auf den Schweizer Markt gelangen. Dies gilt auch für verarbeitete Erzeugnisse, die aus diesen Sesamsamen hergestellt wurden.Auch Bio-Produkte sind von diesen Rückständen betroffen. Diese aus unserer Sicht noch nie dagewesene Häufung hat uns zu einer genaueren Betrachtung der Risikobeurteilung veranlasst.
In Zusammenarbeit mit Lach & Bruns Partnerschaft haben wir ein Grundlagenpapier zu diesem Thema erarbeitet. Dieses kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationen und Stellungsnahme zu Rückständen von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol PDF 292 KB
Bio Suisse steht in engem Austausch mit den betroffenen Lizenznehmern und Importeuren. Wir wissen derzeit, dass auch positive Nachweise in Knospe-Sesamsamen und Knospe- Flohsamenschalen vorliegen. Auch bei Rückständen in Knospe-Produkten müssen die Massnahmen gemäss der Weisung des BLV und in Absprache mit den zuständigen Vollzugsbehörden erfolgen. Wenn die Vollzugsbehörden Waren mit Rückständen als Bio freigeben, kann Bio Suisse eine Vermarktung mit der Knospe akzeptieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass umfangreiche Abklärungen einen Verdacht auf eine aktive Anwendung oder eine Sorgfaltspflichtverletzung ausschliessen.
Bio Suisse hat intern folgende Massnahmen ergriffen: Wir sind in Abklärung, ob auch weitere Produkte und Länder betroffen sein könnten. Die aktuellen Rückstandsfälle haben uns dazu veranlasst, unsere Analyseanforderungen in den Richtlinien Teil V, Anhang zu Kapitel 3.8 bei Produkten aus Indien um Ethylenoxid zu ergänzen, und zwar für alle Produkte (ausser Früchte TK und Konserven). Zudem klärt ICB mit den Kontrollstellen in Indien die aktuelle Situation vor Ort.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Bitte wenden Sie sich an Sarah Bulliard (sarah.bulliard@bio-suisse.ch).